Beschreibung
Bürgerversammlungen bieten sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch dem Oberbürgermeister und der Verwaltung gute Möglichkeiten, auf Augsburg bezogene Probleme und Fragen zu diskutieren und Argumente auszutauschen. Nach Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Oberbürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung in Augsburg einzuberufen. Alle Gemeindebürger, das sind alle wahlberechtigten Gemeindeangehörigen, können das Wort erhalten. Empfehlungen, denen die Bürgerversammlung mehrheitlich zustimmt, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.