Fortschrittsanzeige

Augsburger Stadtwappen (Nutzung); Beantragung

Beschreibung

Die Stadt Augsburg besitzt nach Art. 4 Abs. 3 GO in Verbindung mit §5 der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderung (NHGV) das Markenrecht am Augsburger Stadtwappen, sodass eine Verwendung stets einer Genehmigung durch das Hauptamt der Stadt Augsburg bedarf.
Wir behalten uns das Recht vor, Genehmigungen jederzeit entschädigungslos widerrufen zu können.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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