Übersicht (4)
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SEPA-Lastschrift-Mandat; Änderung Steuern und Abgaben
Wenn sich bei der Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren zur Grundsteuer, Gewerbesteuer oder sonstigen Forderungen (Zahlung wird empfangen durch Stadt Augsburg, Stadtkasse) Änderungen ergeben, können Sie dieses Formular verwenden.
Sofern sich die Änderungen auf Ihren Namen oder auf eine Umfirmierung bezieht, erteilen Sie bitte ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat. -
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SEPA-Lastschrift-Mandat; Erteilung Steuern und Abgaben
Mit diesem Formular erteilen Sie der Stadt Augsburg ein SEPA-Lastschrift-Mandat, um wiederkehrende Zahlungen (z.B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Mieten, Hundesteuer) automatisch von Ihrem Bankkonto einziehen zu lassen. Für die Erteilung des SEPA-Mandats der KFZ-Steuer verwenden Sie bitte dieses Formular. Abbuchende Behörde ist in diesem Fall das Hauptzollamt Augsburg und nicht die Stadt Augsburg.
Außerhalb Deutschlands kann die Ausführung einer SEPA-Basis-Lastschrift im Einzelfall nicht garantiert werden, wenn dies durch ihr Kreditinstitut nicht unterstützt wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit ihrem Kreditinstitut auf.
Zur ersten Abbuchung der SEPA-Basis-Lastschrift wird die Stadt Augsburg Ihnen Ihre Mandatsreferenz mitteilen. Wir bitten von Anfragen bis zur ersten Abbuchung abzusehen. -
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SEPA-Lastschrift-Mandat; Widerruf Steuern und Abgaben
Wenn Sie die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren zur Grundsteuer, Gewerbesteuer oder sonstigen Forderungen (Zahlung wird empfangen durch Stadt Augsburg, Stadtkasse) widerrufen möchten können Sie dieses Formular verwenden.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung Steuern und Abgaben
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die antragstellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Augsburg bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).