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Ausfüllassistent
Studienbeihilfe; Beantragung
Für Studierende und Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule mit Hauptwohnsitz in Augsburg (seit mindestens drei Monaten) können verschiedene Stipendien beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Zuwendungen erhalten nur antragstellende Personen, die zuvor genannte Bedingungen erfüllen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer einmaligen Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln.
Sollten Sie es bevorzugen, den Antrag händisch auszufüllen und per Post einzureichen, können Sie den Antrag auf Studienhilfe als Vordruck herunterladen, ausfüllen und anschließend inklusive der Anlagen an die im Antrag angegebene Adresse senden.
