Fortschrittsanzeige

Gewerbe; Anmeldung

Beschreibung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie dies gem. § 14 GewO oder § 55 c GewO anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung eines bestehenden Betriebs.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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