Beschreibung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie dies gem. § 14 GewO oder § 55 c GewO anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung eines bestehenden Betriebs.