Beschreibung
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz gilt nur für den Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.