Beschreibung
Wenn Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrdienst, Omnibus mit Fahrdienst, …) ausüben möchten, benötigen Sie eine Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.