Beschreibung
Sollten Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrer, Omnibus mit Fahrer, …) ausüben wollen und das Eigenkapital reicht nicht aus, so benötigen Sie die Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.