JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Beschreibung Verkaufsstellen dürfen, zusätzlich zu den durch die Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegebenen verkaufsoffenen Nächten, außer am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie den Tagen vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag, jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 bis höchstens 24 Uhr geöffnet sein. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung ist diese von dem Inhaber der Verkaufsstelle unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit bei dem Ordnungsamt der Stadt Augsburg anzuzeigen (Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG). Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) Art. 7 Verkaufsoffene Nächte an Werktagen Die Gemeinden können durch Rechtsverordnung jährlich höchstens acht Werktage für die Öffnung von Verkaufsstellen von 20 bis höchstens 24 Uhr freigeben. Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie die Tage vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag dürfen nicht freigegeben werden. Die Gemeinde kann die Freigabe auf bestimmte Orte oder Ortsteile und Handelszweige beschränken. Verkaufsstellen dürfen außer an den in Abs. 2 Satz 1 benannten Tagen jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 bis höchstens 24 Uhr geöffnet sein. Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung ist diese von dem Inhaber der Verkaufsstelle unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit bei der Gemeinde anzuzeigen. Datenschutz-Informationen Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg. Ausfüllen und einreichen Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen. Begonnenen Vorgang fortsetzen Wenn Sie einen Vorgang in diesem Online-Dienst schon einmal begonnen und vor Abschluss unterbrochen haben, können Sie ihn mit den zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Sie benötigen hierfür die heruntergeladene HTML-Datei (nicht: PDF-Dokument).Klicken Sie zum Fortsetzen auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die heruntergeladene HTML-Datei mit Ihren Angaben und wählen Sie sie aus. Klicken Sie dann auf Starten. Datei zum Fortsetzen: Abbrechen Starten