Fortschrittsanzeige

Zufahrtserlaubnis (Veranstaltung); Beantragung

Beschreibung

Wenn Sie zum Zwecke des Auf- und Abbaus sowie der Belieferung von (Vergnügungs-, Informations-, Promotion- und gemeinnützige) Veranstaltungen in die Fußgängerzone sowie in Grünanlagen einfahren müssen, können Sie nachträglich eine Zufahrtserlaubnis beantragen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung bereits angegeben werden konnte, ob eine Zufahrtserlaubnis erforderlich ist. Benutzen Sie diesen Online-Dienst deshalb nur dann, wenn Sie nachträglich noch weitere Zufahrtserlaubnisse benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die Einfahrt von Fahrzeugen mit über 5 t im Einzelfall geprüft werden muss. Während der allgemeinen Lieferverkehrszeiten benötigen Sie keine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Fußgängerzone. Beachten Sie aber auch die erforderlichen Zeiten für den Abbau nach der Veranstaltung. Die Lieferverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr und samstags von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Für die Verkehrsteilnehmenden gilt für solche Fahrten Schrittgeschwindigkeit.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

Ausfüllen und einreichen

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Begonnenen Vorgang fortsetzen

Wenn Sie einen Vorgang in diesem Online-Dienst schon einmal begonnen und vor Abschluss unterbrochen haben, können Sie ihn mit den zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Sie benötigen hierfür die heruntergeladene HTML-Datei (nicht: PDF-Dokument).

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