Beschreibung
Wenn Sie zum Zwecke des Auf- und Abbaus sowie der Belieferung von (Vergnügungs-, Informations-, Promotion- und gemeinnützige) Veranstaltungen in die Fußgängerzone sowie in Grünanlagen einfahren müssen, können Sie nachträglich eine Zufahrtserlaubnis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung bereits angegeben werden konnte, ob eine Zufahrtserlaubnis erforderlich ist. Benutzen Sie diesen Online-Dienst deshalb nur dann, wenn Sie nachträglich noch weitere Zufahrtserlaubnisse benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Einfahrt von Fahrzeugen mit über 5 t im Einzelfall geprüft werden muss. Während der allgemeinen Lieferverkehrszeiten benötigen Sie keine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Fußgängerzone. Beachten Sie aber auch die erforderlichen Zeiten für den Abbau nach der Veranstaltung. Die Lieferverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr und samstags von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Für die Verkehrsteilnehmenden gilt für solche Fahrten Schrittgeschwindigkeit.