Beschreibung
Die Bauwasserhaltung ist eine Maßnahme, um eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme von auftretendem Grundwasser trockenzulegen. Hierfür kann der natürlichen Grundwasserspiegel abgesenkt und/oder in der Baugrube anfallendes Niederschlagswasser bzw. aus dem Baugrund eindringendes Wasser gefasst und abgeleitet werden. Jede Bauwasserhaltung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis; ausgesprochen wird eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Abs. 1 und 2 BayWG im Rahmen einer Baumaßnahme.