JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Beschreibung Wer einen Brunnen errichtet, den Baugrund erkundet oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss das Umweltamt informieren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG). Die Anzeigepflicht obliegt dem Bauherrn. Die Anzeige kann auch durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen erfolgen. Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der Stadt Augsburg eingehen. Zusätzlich sind die Bohrungen spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen. Liegt das Vorhaben im Wasserschutzgebiet setzen Sie sich bitte vor der Anzeige mit der Unteren Wasserrechtsbehörde in Verbindung. Für die Bearbeitung der Erdaufschlussanzeige wird beim Anzeigenden eine Gebühr von 70,00 EUR erhoben. Um die Anzeige online einreichen zu können, sind die Gebühren von 70,00 EUR online zu bezahlen. Dabei stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Akzeptierte Zahlungsarten Anzeigende, die nach Art. 4 Kostengesetz von der Zahlung von Gebühren befreit sind, können dies im Online-Formular angeben. Die Anzeige wird nach der Kontrolle ihrer Angaben direkt eingereicht, ohne einen Zahlvorgang durchzuführen. Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der Erdaufschlussanzeige bei der Stadt Augsburg keine Untersagung oder vorzeitige Zulassung der Arbeiten erfolgen, darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Auskünfte zu den Grundwasserständen im Stadtgebiet Augsburg sind auf Anforderung an grundwasserauskunft@augsburg.de beim Mobilitäts- und Tiefbauamt erhältlich. Wenn mittels eines eigenen Brunnens Wasser in geringen Mengen für den eigenen Haushalt bzw. zur Gartenbewässerung zutage gefördert werden soll, ist das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Augsburg zuständig. Datenschutz-Informationen Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg. Ausfüllen und einreichen Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Für dieses Anliegen werden Gebühren erhoben. Damit Sie Ihr Anliegen online einreichen können, müssen Sie die Gebühren online bezahlen. Dabei stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Akzeptierte Zahlungsarten Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen. Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen. Begonnenen Vorgang fortsetzen Wenn Sie einen Vorgang in diesem Online-Dienst schon einmal begonnen und vor Abschluss unterbrochen haben, können Sie ihn mit den zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Sie benötigen hierfür die heruntergeladene HTML-Datei (nicht: PDF-Dokument).Klicken Sie zum Fortsetzen auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die heruntergeladene HTML-Datei mit Ihren Angaben und wählen Sie sie aus. Klicken Sie dann auf Starten. Datei zum Fortsetzen: Abbrechen Starten