Beschreibung
Wenn Sie Arbeiten mit Maschinen und Geräten außerhalb der zulässigen Zeiten nach §7 Abs.1 der 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) durchführen, so müssen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 7 Abs. 2 der 32. BlmSchV beantragen.
Anträge sind in der Regel 2 Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Bei kürzeren Antragsfristen sollten Sie mit dem Umweltamt der Stadt Augsburg umgehend telefonisch Kontakt aufnehmen.
Ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich bzw. möglich ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Auch dies sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit dem Umweltamt geklärt werden.