Beschreibung
Wer Nutztiere (z.B. Geflügel, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Bienen) halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Standort des Betriebs, Arten und Anzahl der gehaltenen Tiere anzuzeigen