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Verpflichtungserklärung; Abgabe

Beschreibung

Sofern eine Person aus dem Ausland für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, muss zur Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat ggfs. eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Diese stellt im Bedarfsfall die Ausländerbehörde aus. Mit der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Bürgschaft für den Lebensunterhalt, die Unterbringung und im Krankheitsfall die Versorgung der einreisenden Person während deren Aufenthalt sowie ggfs. die Kosten, die bei einer Durchsetzung der Ausreisepflicht entstehen können (§ 68 i.V.m. § 66 AufenthG).

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