Fortschrittsanzeige

Wohnsitz; Abmeldung

Beschreibung

Sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei einem Auszug aus Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Augsburg abmelden.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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