Fortschrittsanzeige

Steuerliche Identifikationsnummer (erneute Mitteilung); Beantragung

Beschreibung

Wenn Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (= IdNr) nicht mehr auffinden, haben Sie die Möglichkeit, diese bei Ihrer aktuellen Erst-/Hauptwohnsitz-Meldebehörde erneut anzufordern. Die Bearbeitungszeit ist hier schneller als beim Bundeszentralamt für Steuern.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

Ausfüllen und einreichen

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Für dieses Anliegen werden Gebühren erhoben. Damit Sie Ihr Anliegen online einreichen können, müssen Sie die Gebühren online bezahlen. Dabei stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Akzeptierte Zahlungsarten

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

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Begonnenen Vorgang fortsetzen

Wenn Sie einen Vorgang in diesem Online-Dienst schon einmal begonnen und vor Abschluss unterbrochen haben, können Sie ihn mit den zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Sie benötigen hierfür die heruntergeladene HTML-Datei (nicht: PDF-Dokument).

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