Personalausweis, Reisepass (Verlust, Wiederauffinden); Anzeige

Beschreibung

Ist Ihr deutscher Personalausweis oder Reisepass oder der Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Dies gilt auch für den vorläufigen Personalausweis oder Reisepass. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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