Beschreibung
Für Schüler, die aus zwingendem Grund eine andere Grund-/Mittelschule bzw. ein anderes Förderzentrum besuchen sollen, ist gem. Art. 43 Abs. 1 und 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ein Gastschulantrag zu stellen. Er wird bei der Sprengelschule eingereicht.