Beschreibung
Für Schülerinnen und Schüler von staatlich anerkannten Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung verauslagter Fahrtkosten beantragt werden.