Fortschrittsanzeige

Schulweg, Kostenfreiheit (weiterführende Schulen); Beantragung

Beschreibung

Für Schülerinnen und Schüler von öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht ist der Schulweg unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei. Die Übernahme der Fahrtkosten kann beantragt werden.

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