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Kulturproduktionsraumförderung; Bewerbung Kultur und Freizeit
Die Stadt Augsburg ist mit den Räumlichkeiten auf dem Gaswerk-Gelände und im Kulturhaus Abraxas die größte Vermieterin von Ateliers und Übungsräumen bzw. Räumen zur kulturellen Praxis in Augsburg.
Der Mietzins dieser Räume und der dienenden Nebenflächen sind durch Steuergeld im Rahmen der Kulturförderung erheblich gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer künstlerisch auf Basis verbesserter Rahmenbedingungen entwickeln können und zum kulturellen Leben und zur kulturellen Vielfalt der Stadt Augsburg beitragen.
Die Vergabe der geförderten Kulturproduktionsräume erfolgt per Juryentscheid. Auf der Grundlage der Entscheidung wird die Bewerberin / der Bewerber schriftlich durch die Verwaltung über das Ergebnis informiert.
Räume zur Kulturproduktion sind ein knappes Gut und sollen möglichst vielen Kunst-, Kultur-, und Musikschaffenden zur Verfügung stehen. Einzelne Räume sind grundsätzlich immer von mehreren Kulturschaffenden bzw. Bandprojekten gemeinschaftlich zu nutzen. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet die Jury. Alle Nutzenden bzw. Projekte müssen sich einzeln im Juryverfahren bewerben. Im Formular können Angaben zu Personen und Projekten gemacht werden, mit denen der Raum geteilt werden soll.
Weitere Informationen zum Gaswerk, dem Jury-Verfahren, den Förderbedingungen und den aktuellen Mietpreisen finden Sie unter www.augsburg.de/gaswerk.
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Kulturproduktionsraumförderung Förderphase II (Gaswerk-Gelände); Bewerbung Kultur und Freizeit
Liebe Mieterin, lieber Mieter,
die Stadt Augsburg ist mit den Räumlichkeiten auf dem Gaswerk-Gelände und im Kulturhaus Abraxas die größte Vermieterin von Ateliers und Übungsräumen bzw. Räumen zur kulturellen Praxis in Augsburg.
Der Mietzins dieser Räume und der dienenden Nebenflächen ist durch Steuergeld im Rahmen der Kulturförderung erheblich gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer künstlerisch auf Basis verbesserter Rahmenbedingungen entwickeln können und zum kulturellen Leben und zur kulturellen Vielfalt der Stadt Augsburg beitragen.
Die Vergabe der geförderten Kulturproduktionsräume erfolgt per Juryentscheid. Auf der Grundlage der Entscheidung wird die Bewerberin / der Bewerber schriftlich durch die Verwaltung über das Ergebnis informiert.
Sie sind bereits Teil der Gaswerk-Community und haben für die Förderphase I eine Bewilligung für einen Kulturproduktionsraum erhalten. Ihr aktueller Mietvertrag, mit Laufzeit von drei Jahren, ist an die Förderung gebunden. Der Mietvertrag bedarf keiner Kündigung und ist nach Ablauf der drei Jahre automatisch beendet.
Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, sich erneut für die Förderung zu bewerben und eine Bewilligung für die Förderphase II zu erwirken.
Bei Fragen zur Kulturproduktionsraumförderung der Stadt Augsburg und dem Bewerbungsverfahren erreichen Sie uns telefonisch unter 0821-324 3268 oder per E-Mail an gaswerk@augsburg.de.
Vielen Dank.
Regiebetrieb Gaswerk
Kulturamt Augsburg -
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Warteliste für Kulturproduktionsräume auf dem Gaswerkgelände; Anmeldung Kultur
Mit diesem Online-Formular können Sie sich auf die Warteliste für städtisch geförderte Räumlichkeiten zur Kulturproduktion auf dem Gaswerkgelände aufnehmen lassen.
