Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung und weitere Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Leistungen werden frühestens ab Beginn der Gültigkeit Ihres aktuellen Grundleistungsbescheides bewilligt.
Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird. Die Altersbeschränkung bis zum 25. Lebensjahr gilt nicht für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII.
Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an die leistungsanbietende Person erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
Für die Beantragung eines gemeinschaftlichen Mittagessens (ohne Getränke-, Brotzeitgeld, oder Sonstiges) in der Schule/Kindertageseinrichtung reichen Sie bitte das Formblatt
Anlage zur Übernahme der Mittagsverpflegungskosten ein.
Sie haben im Antrag die Möglichkeit das ausgefüllte Formular wieder hochzuladen oder nachträglich einzureichen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen (noch nicht volljährig, unter 18 Jahre) ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuch),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterbesuch).
Mit dem Antrag kann das vollständig ausgefüllte Formblatt
Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben eingereicht werden.