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Ab sofort können bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, die zum 1. Juni 2022 mindestens 65 Jahre plus 10 Monate erreicht haben, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII) beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen.
Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden.
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Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.