Beschreibung
Ab sofort können bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, die zum 1. Juni 2022 mindestens 65 Jahre plus 10 Monate erreicht haben, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII) beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen.
Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden.