Übersicht (16)
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Ausfüllassistent
ASL; Pflegestützpunkt; Kontakt
Mit diesem Online-Dienst können Interessierte oder zu pflegende Personen Kontakt zum Pflegestützpunkt des ASL aufnehmen.
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Ausfüllassistent
Asylbewerberleistungen (Ukraine); Beantragung
Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Fiktionsbescheinigung vom Ausländeramt haben, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen.
Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. -
Ausfüllassistent
Bildung und Teilhabe (Leistungen); Beantragung Notlagen- und Opferhilfen; Schule; Kinderbetreuung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung und weitere Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Leistungen werden frühestens ab Beginn der Gültigkeit Ihres aktuellen Grundleistungsbescheides bewilligt.
Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird. Die Altersbeschränkung bis zum 25. Lebensjahr gilt nicht für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII.
Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an die leistungsanbietende Person erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
Für die Beantragung eines gemeinschaftlichen Mittagessens (ohne Getränke-, Brotzeitgeld, oder Sonstiges) in der Schule/Kindertageseinrichtung reichen Sie bitte das Formblatt Anlage zur Übernahme der Mittagsverpflegungskosten ein.
Sie haben im Antrag die Möglichkeit das ausgefüllte Formular wieder hochzuladen oder nachträglich einzureichen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen (noch nicht volljährig, unter 18 Jahre) ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuch),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterbesuch).
Mit dem Antrag kann das vollständig ausgefüllte Formblatt Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben eingereicht werden. -
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Fachstelle Finanzen (Inklusion, Alter und Pflege); Kontakt
Verschlüsselte Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Finanzen der Abteilung "Inklusion, Alter und Pflege" im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg.
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Fachstelle Inklusion; Kontakt
Verschlüsselte Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Inklusion im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg.
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Fachstelle Koordination Pflegeberufegesetz; Kontakt
Verschlüsselte Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Koordination Pflegeberufegesetz im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg.
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Fachstelle Seniorenarbeit; Kontakt
Verschlüsselte Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Seniorenarbeit im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Geflüchtete aus der Ukraine); Beantragung Gesundheit und Soziales
Bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 66 Jahre plus 2 Jahre erreicht haben, können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII) beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen. Das gleiche gilt für alleinstehende Personen bis 14 Jahren.
Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. -
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Kinderchancen (freiwillige Leistungen); Beantragung Gesundheit und Soziales
Die freiwilligen Leistungen "Kinderchancen" bieten Kindern die Chance, durch niederschwellige und unkomplizierte Maßnahmen mit Kindern aus sozial und wirtschaftlich besser gestellten Familien gleichzuziehen.
Die Beantragung ist nur durch eine Fachstelle möglich, z.B. Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Armutsprävention/Sozialpate. -
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Kleine Hilfen (freiwillige Leistungen); Beantragung Gesundheit und Soziales
Die freiwilligen Leistungen "Kleine Hilfen" stellen niederschwellige Hilfen zur Verfügung, die individuell passend unter anderem für finanzielle, handwerkliche, hauswirtschaftliche oder auch anderweitige Unterstützung eingesetzt werden können.
Die Beantragung ist nur durch eine Fachstelle möglich, z.B. Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Armutsprävention/Sozialpate. -
Adobe Acrobat-Dokument
Lernförderung (Leistungen); Beantragung Gesundheit und Soziales
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung und weitere Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an die leistungsanbietende Person erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
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Maßnahmenplätze für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG; Meldung
Mit diesem Formular können Sie Maßnahmenplätze für Arbeitsgelegenheiten melden. Im Anschluss zu Ihrer Meldung erfolgt eine Kontaktaufnahme des Amtes für Soziale, Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) zur Abstimmung der genauen Details bzw. Klärung von Fragestellungen.
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Monatlicher Arbeitsnachweis für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG; Vorlage Arbeit, Beruf und Gewerbe
Bei Zuteilung von Arbeitskräften sind dem ASL monatlich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu belegen. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken es aus und lassen es vom Maßnahmenträger sowie von dem/der Maßnahmenteilnehmer/-in unterschreiben.
Anschließend schicken Sie den Nachweis postalisch an folgende Adresse:
Stadt Augsburg
Amt für Soziale Leistungen,
Senioren und Menschen mit Behinderung
SG 2.3
Metzgplatz 1
86150 Augsburg -
Ausfüllassistent
Sozialticket, Kultursozialticket; Beantragung Gesundheit und Soziales
Mit dem Sozialticket haben Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen die Möglichkeit, ab Juni 2023 vergünstigt das Abonnement für das bundesweit gültige „Deutschlandticket“ des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie Schienenpersonenverkehrs (SPNV) abzuschließen.
Zudem erhalten berechtigte Personen in diesem Zusammenhang das Kultursozialticket, mit welchem die vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen und der Besuch diverser Einrichtungen (z.B. Museen) ermöglicht wird. -
Ausfüllassistent
Stadtplan Augsburg barrierefrei
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Ausfüllassistent
Wohngeld; Beantragung eines Mietzuschusses Wohnen und Umzug
Allgemeine Hinweise zum Online-Wohngeldantrag
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit wenig Einkommen, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten. Die Höhe des Wohngelds hängt ab von- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der Wohnkosten.
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und zwar in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.
Wohngeldbehörde ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis, in dem der Wohnraum liegt, für den Sie Wohngeld beantragen. Diese steht Ihnen auch gerne bei Fragen zu Ihrem Wohngeldantrag zur Verfügung.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen und als Lastenzuschuss für Eigentümer/Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum.
Online-Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Hier können Sie online einen Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) stellen. Ein hier übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Mit diesem Online-Dienst können Sie auch zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag Nachweise und Angaben nachreichen oder Änderungen der Verhältnisse mitteilen (Änderungsantrag).
Zur Nutzung dieses Services benötigen Sie ein digitales Bürgerkonto im BayernPortal (BayernID).
Nachweise
Ihre Angaben sind mit entsprechenden Unterlagen (auf Verlangen) zu belegen. Sie können den jeweiligen Nachweis am Ende des Online-Antrags hochladen.
Sie können hier auch Nachweise zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Wohngeldnummer oder Vorgangsnummer angeben.
Wenn Sie als Nachweis Kontoauszüge vorlegen, dürfen Sie Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe - schwärzen, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz- Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Was passiert nach Absenden des Antrags?
Wenn Sie den Antrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Angaben als pdf-Dokument für Ihre Unterlagen in Ihrem Postfach des BayernPortals. Auf dem pdf-Dokument finden Sie auch die Antragsnummer.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wenn die Wohngeldbehörde weitere Fragen hat, meldet sie sich bei Ihnen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/
Bitte beachten Sie:
Dieser Online-Dienst wurde weiterentwickelt und enthält nun mehr Optionen (zum Beispiel um Unterlagen nachzureichen oder Lastenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum zu beantragen). Diese Weiterentwicklung wird ab dem vierten Quartal 2023 schrittweise in den einzelnen Wohngeldbehörden eingeführt. Dadurch können Sie Dateien, die Sie vom bisherigen Online-Dienst (nur Mietzuschuss) gespeichert haben, leider nicht mehr verwenden. Bitte füllen Sie den Antrag in diesem Fall neu aus.