Beschreibung
Für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen (z.B. Disco, Gaststätte) und Kino benötigen Jugendliche nach dem Jugendschutz je nach Alter und Uhrzeit eine volljährige erziehungsbeauftragte Person zur Seite, der auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben übertragen wurden.