Fortschrittsanzeige

Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII

Beschreibung

Wenn Sie als Jugendhilfeträger, Einrichtung oder Kindertagespflegeperson eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen haben, können Sie mit Hilfe dieses Formulars online eine Mitteilung übersenden an die
> Zentrale Fallaufnahme Kinderschutz

Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Augsburg
Zentrale Fallaufnahme Kinderschutz

Öffnungszeiten:

Mo-Mi 8:00 – 16:30 Uhr
Do 8:00 – 17:30 Uhr
Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Tel. 0821/324 – 2811
Fax 0821/324 – 2813

In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten der Zentralen Fallaufnahme kontaktieren Sie die Polizei unter Tel. 110.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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