Fortschrittsanzeige

Kindertageseinrichtung (Adressweitergabe); Erklärung

Beschreibung

Die Träger einer Kindertageseinrichtung können sich nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG) einverstanden erklären, dass die Einzeldaten mit allen Erhebungsmerkmalen der statistischen Erhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“ zusammen mit den Hilfsmerkmalen (Name und Anschrift der Einrichtung) an das Amt für Statistik und Stadtforschung der Stadt Augsburg übermittelt werden.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

Ausfüllen und einreichen

Für dieses Formular ist derzeit keine Online-Ausfüllmöglichkeit vorgesehen.

Vordrucke

Der Vordruck ist als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen