Fortschrittsanzeige

Bestandserhebung (Verein); Anzeige

Beschreibung

Als Augsburger Verein müssen Sie eine Bestandserhebung abgeben. Die Bestandserhebung muss bis spätestens 1. März jeden Jahres beim Sport- und Bäderamt der Stadt Augsburg eingegangen sein. Als Mitgliederstand gilt der 31.12.2025 (gleichlautend der Abfrage vom BLSV). Soweit die Bestandserhebung auch zur Berechnung und Auszahlung der städtischen Sportförderung (ausgenommen Vereinspauschale, Jubiläumszuschuss, veranstaltungs- und investitionsbezogene Zuwendungen) dient, handelt es sich bei der Abgabefrist um eine Ausschlussfrist! Eine später eingehende Bestandserhebung kann daher grundsätzlich nicht als fristgerecht eingereichter Zuschussantrag für die im Antrag abgefragten Förderleistungen anerkannt werden (Ablehnungsgrund).

Die Bestätigung der Demokratieerklärung ist die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln, und damit die Voraussetzung zur Abgabe der Bestandserhebung.

Bitte beachten Sie: Die Bestandserhebung muss zwingend vom Vereinsvorstand (oder in dessen Stellvertretung) unterschrieben werden, da der bzw. die Vereinsvorsitzende die Verantwortung für die Richtigkeit der Melde- und Zuschussdaten trägt.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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