Beschreibung
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Diese wird nach erfolgreicher Prüfung beim Gesundheitsamt erteilt.
Die Stadt Augsburg ist nur für das Erlaubnisverfahren zuständig, wenn Sie im Stadtgebiet Augsburg wohnhaft sind (Hauptwohnsitz) oder die Absicht haben, als Heilpraktiker im Stadtgebiet Augsburg tätig zu werden.