Beschreibung
Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin und sonstige innehabende Person der Anlage (Eigentümer und Eigentümerin, Hausverwaltung) die primäre Verantwortung für die nach Trinkwasserverordnung erforderlichen Maßnahmen.