Beschreibung
Wenn Sie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unter anderem die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung beabsichtigen bzw. Sie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen an einem Grundstück oder an baulichen Anlagen vornehmen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung gemäß §§ 144 ff. Baugesetzbuch.