Beschreibung
Wenn Sie in einer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern leben, die vom Freistaat Bayern gefördert wurden und für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, können Sie laufende Zuschüsse (Zusatzförderung) beantragen. Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in bestimmte Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind (Art. 11 BayWoFG).