Beschreibung
Wenn Sie eine Genehmigung für Ihre Arbeits- oder Baustellen zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Gehweg, Radweg etc.) beantragen möchten, müssen Sie beim Tiefbauamt registrierte Kundschaft sein.
Wenn sich Ihr Name, Ihre Firmierung oder Ihre Adresse geändert hat, teilen Sie dies bitte direkt unter Angabe der Kundennummer Ihrer Sachbearbeitung schriftlich oder telefonisch mit. Es ist kein neuer Antrag auf Neukundenregistrierung erforderlich.