Fortschrittsanzeige

Parkerleichterung (sozialer Dienst); Beantragung

Beschreibung

Im sozialen Dienst Tätige können nach § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung auf Antrag von bestimmten Vorschriften der StVO über das Halten und Parken befreit werden.

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