Beschreibung
Wenn amalgamhaltiges Abwasser aus einer Zahnarztpraxis /Zahnklinik in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Augsburg eingeleitet werden soll, ist gemäß §58 WHG in Verbindung mit Anhang 50 zur Abwasserverordnung (AbwV) eine Genehmigung erforderlich.