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Grünanlagen - öffentlich (Sondernutzung); Beantragung

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung, Baustelle oder eine sonstige Sondernutzung von öffentlichen Grünanlagen nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Augsburg.

Datenschutz-Informationen

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir im Folgenden von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben wir nur im notwendigen Umfang. Wir halten uns an die Datenschutzgesetze und geltenden Vorschriften. Weitergehende datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie in den Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO zu dem von Ihnen gewählten Anliegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zum Datenschutz im Impressum der Stadt Augsburg.

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