Übersicht (15)
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Abgeschlossenheitsbescheinigung; Beantragung Planen und Bauen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
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Abstandsflächen- und Brandabstandsübernahmen (Auskunft); Beantragung Planen und Bauen
Wenn Sie eine Auskunft über Abstandsflächen- und Brandabstandsübernahmen benötigen, kann diese mit diesem Formular beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Auskunft pro Anwesen beantragt werden muss. Ausnahme: rechtlich vereinigte Grundstücke.
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Aufstellung eines fliegenden Baues; Anzeige Planen und Bauen
Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger fliegender Bauten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat vorher unter Vorlage des Prüfbuches schriftlich anzuzeigen.
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Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Antrag Planen und Bauen
Der Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) setzt zwingend voraus, dass Sie auf einen entsprechenden Förderantrag hin einen Bewilligungsbescheid des BLfD erhalten haben.
Auszahlungsanträge, um die bewilligte Förderung in Anspruch zu nehmen, sind wie der Förderantrag über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter. -
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Baubeginn Dachgeschossausbau; Anzeige
Mit diesem Online-Formular können Sie den Baubeginn bei Dachgeschossausbauten im Sinne von Art. 57 Abs.1 Nr. 18 BayBO bei der Stadt Augsburg melden.
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Baudenkmäler (Maßnahmen); Beantragung nach Art. 6 DSchG Planen und Bauen
Für Veränderungen an und in einem denkmalgeschützen Gebäude benötigen Sie gemäß Art. 6 Denkmalschutzgesetz eine Erlaubnis. Erlaubnispflichtig sind:
- Veränderungen an den Bauteilen des Denkmals (z.B. Dach, Dachstuhl, Kamin, Fassade, Fenster, Eingangstüre, Garteneinfriedung)
- Veränderungen an den aus der Erbauungszeit oder späteren historischen Epochen stammenden Innendetails (z.B. Treppenhaus einschließlich Treppen, Geländer, Wohnungs- und Zimmertüren, Stuckatur, Putz, Wandgemälde und andere Ausschmückungen, Vertäfelungen, Böden)
- Anbringung von Werbeanlagen
Bei Gebäuden in einem denkmalgeschützten Ensemble sind alle Maßnahmen am Äußeren erlaubnispflichtig. Dies betrifft auch das Umfeld des Gebäudes (z.B. Zäune, Vorgärten).
Der Vordruck ist auch als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
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Bauherrenwechsel; Anzeige Planen und Bauen
Bei einem Bauherrnwechsel ist das Bauordnungsamt darüber zu informieren.
Der Vordruck ist auch als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
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Bauvorhaben (Kontakt); Anfrage Planen und Bauen
Wenn Sie bezüglich Ihres Bauvorhabens Kontakt mit dem Bauordnungsamt aufnehmen möchten, können Sie dies mit diesem Online-Dienst tun.
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Bodendenkmäler (Ausgrabung); Beantragung nach Art. 7 DSchG Planen und Bauen
Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten (Abtrag des Oberbodens, Erstellen einer Baugrube etc.) durchführen wollen, benötigen Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis.
Der Vordruck ist auch als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
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Gehölzbestandserklärung (Freifläche); Vorlage Planen und Bauen
Bei Neu- und Anbau müssen Sie Angaben darüber machen, ob schützenswerter Gehölzbestand vorhanden ist und ob Sie Gehözbeseitigungen beantragen. Eine Gehölzbestandserklärung ist in jedem Fall bei sämtlichen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben abzugeben.
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Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Antrag Planen und Bauen
Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.
Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit der/dem im BLfD für das Denkmal zuständigen Gebietsrefentin/-en geführt worden sein. Die UDB organisiert auf dafür regelmäßig Sprechtage mit dem BLfD. Wenden Sie sich an die UDB, um Besprechungsbedarf mit dem BLfD für Ihr Vorhaben anzumelden. -
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Isolierte Befreiung/Abweichung; Beantragung Planen und Bauen
Soll bei der Errichtung von baulichen Anlagen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz) abgewichen oder befreit werden, ist hierfür die Zulassung zu beantragen.
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Nutzungsaufnahme für Nutzungsänderungen; Anzeige Bauen und Planen
Mit diesem Online-Formular können Sie die Nutzungsaufnahme für Nutzungsänderungen im Sinne von Art. 57 Abs. 7 BayBO bei der Stadt Augsburg anzeigen.
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Statische Unterlagen (vorzeitige Prüfung); Beantragung Planen und Bauen
Wenn Sie die statischen Unterlagen vorzeitig prüfen lassen möchten, kann damit auf Antrag begonnen werden, ohne eventuelle Änderungen durch die baurechtliche Verbescheidung des Bauantrags abzuwarten.
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Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Nachweis Planen und Bauen
Der Verwendungsnachweis über eine Denkmalförderung ist, wie bereits der Förderantrag und Auszahlungsanträge, über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.