Übersicht (5)
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Ausfüllassistent
Mietangebot (Menschen in besonderen Lebenslagen); Anzeige Wohnen und Umzug
Das Wohnbüro der Stadt Augsburg unterstützt und begleitet Menschen in besonderen Lebenslagen bei der Wohnungssuche. Hierfür können vermietende Personen geeigneten Wohnraum anbieten.
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Ausfüllassistent
Mietwohnraum (Zusatzförderung); Beantragung Wohnen und Umzug
Wenn Sie in einer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern leben, die vom Freistaat Bayern gefördert wurden und für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, können Sie laufende Zuschüsse (Zusatzförderung) beantragen. Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in bestimmte Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind (Art. 11 BayWoFG).
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Wohnberechtigungsschein; Beantragung Wohnen und Umzug
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen und sich für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen möchten, können Sie dies hiermit beantragen. Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie in eine geförderte (Sozial-)Mietwohnung ziehen wollen.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro. Dieser Betrag muss erst nach Erhalt der Vormerkbescheinigung bzw. des Wohnberechtigungsscheines per Überweisung beglichen werden. Sollten Sie als Mieter für eine Wohnung benannt werden, beträgt die Verwaltungsgebühr für diese Mieterbenennung zusätzlich 10 Euro.
Sofern sich Ihre Meldeadresse ändert und Sie diese Änderung nicht mitteilen, wird Ihr Antrag aufgelöst. Weiterhin muss im Fall der Überlassung einer geförderten Wohnung diese als einzigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) genutzt werden. Der Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn die bezogene Wohnung nur als Zweitwohnung genutzt wird.
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Wohnberechtigungsschein; Beantragung Wohnen und Umzug
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen und sich für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen möchten, können Sie dies hiermit beantragen. Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie in eine geförderte (Sozial-)Mietwohnung ziehen wollen.
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Wohnberechtigungsschein (Lebensgemeinschaft); Niederschrift Wohnen und Umzug
Wenn Sie sich in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft befinden, können Sie dies hiermit nachweislich erklären. Dies ist z.B. bei der Bestimmung der Wohnungsgröße oder der Einkommensgrenze für die Wohnraumförderung von großer Bedeutung.