Übersicht (4)
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Amtsblatt; Anmeldung, Änderung, Abmeldung Online Information
Das städtische Amtsblatt enthält Beiträge, die aus rechtlichen Gründen amtlich veröffentlicht werden müssen (Amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen). Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich im Zweiwochen-Rhythmus jeweils am Freitag in den geraden Kalenderwochen. Bei dringenden Bekanntmachungen kann das Amtsblatt auch wöchentlich erscheinen.
Der Abonnementpreis beträgt jährlich 35 € per Postversand und jährlich 15 € per E-Mail. Zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgt der Zahlungshinweis durch die Stadtkasse der Stadt Augsburg. -
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Augsburger Rathaus (Raumbuchung); Anfrage Kultur und Freizeit
Wenn Sie eine Räumlichkeit im Augsburger Rathaus für eine Veranstaltung buchen möchten, können Sie mit diesem Formular eine Anfrage stellen.
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Augsburger Stadtwappen (Nutzung); Beantragung Gesellschaft und Politik
Die Stadt Augsburg besitzt nach Art. 4 Abs. 3 GO in Verbindung mit §5 der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderung (NHGV) das Markenrecht am Augsburger Stadtwappen, sodass eine Verwendung stets einer Genehmigung durch das Hauptamt der Stadt Augsburg bedarf.
Wir behalten uns das Recht vor, Genehmigungen jederzeit entschädigungslos widerrufen zu können. -
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Bürgerversammlung (Thema); Meldung Gesellschaft und Politik
Bürgerversammlungen bieten sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch dem Oberbürgermeister und der Verwaltung gute Möglichkeiten, auf Augsburg bezogene Probleme und Fragen zu diskutieren und Argumente auszutauschen. Nach Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Oberbürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung in Augsburg einzuberufen. Alle Gemeindebürger, das sind alle wahlberechtigten Gemeindeangehörigen, können das Wort erhalten. Empfehlungen, denen die Bürgerversammlung mehrheitlich zustimmt, müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.