Übersicht (10)
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Ergänzende Unterlagen zum "Antrag auf Förderung von Assistenzkräften"; Einreichung Kinderbetreuung
Ergänzend zum Online-Antrag in KiBiG.web sind vom antragstellenden Träger Unterlagen zur Prüfung des Förderanspruches einzureichen.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit. -
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Kindertagesbetreuung (Bedarf); Meldung nach §§22-26 SGB VIII Kinderbetreuung
Wenn Sie Bedarf an einen zumutbaren Kinderbetreuungsplatz (Geltendmachung Rechtsanspruch) nach §§ 22-26 SGB VIII melden möchten, insbesondere wenn die bisherige Suche im Kita-Portal Augsburg (augsburg.de/kitaportal) nicht erfolgreich war, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.
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Kindertageseinrichtung (Betriebsaufnahme); Meldung Kinderbetreuung
Unabhängig vom Vorliegen einer schriftlichen Betriebserlaubnis ist der Träger gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII verpflichtet, die Aufnahme des Betriebes unverzüglich der Aufsicht zu melden. Mit Ausnahme der Einrichtungsleitung erfolgt die Meldung des pädagogischen Personals über das Formular der Personalmeldung.
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Kindertageseinrichtung (Betriebserlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf; Kinderbetreuung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis. Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören: Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder), Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen) und "Netze für Kinder"-Einrichtungen.
Der Vordruck ist als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
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Kindertageseinrichtung (Einrichtungs-/Gruppenschließung); Meldung
Die Schließung einer Kindertagesbetreuungseinrichtung bzw. einer einzelner Gruppe innerhalb einer Einrichtung ist der Aufsicht gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII zu melden. Gegebenenfalls muss die Aufsichtsbehörde im Anschluss an die Schließung tätig werden, um das Kindeswohl zu sichern.
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Kindertageseinrichtung (Kindeswohlgefährdung); Meldung Kinderbetreuung
Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern in der Einrichtung zu beeinträchtigen, sollen gemeldet werden. Eine Bewertung, ob tatsächlich eine Kindswohlgefährdung vorliegt, wird nach Kontaktaufnahme mit der leitenden Person/dem Träger erfolgen.
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Kindertageseinrichtung (Krankheit); Meldung Kinderbetreuung
Meldepflichtige Krankheiten sind geeignet, das Wohl von Kinder in der Einrichtung zu beeinträchtigen, und müssen gemeldet werden (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Die Nennung der Namen von Erkrankten ist nicht notwendig.
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Kindertageseinrichtung (Personal); Meldung Kinderbetreuung
Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagodischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann.
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Kindertageseinrichtung (Personalzustimmung); Beantragung
Möchte ein Träger einer Kindertageseinrichtung eine bewerbende Person ohne staatlich anerkannten Abschluss (Kinderpfleger/in oder Erzieher/in) als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft einstellen, muss zuvor eine Zustimmung zur Anstellung beantragt werden.
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Kindertageseinrichtung (Adressweitergabe); Erklärung Kinderbetreuung
Die Träger einer Kindertageseinrichtung können sich nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG) einverstanden erklären, dass die Einzeldaten mit allen Erhebungsmerkmalen der statistischen Erhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“ zusammen mit den Hilfsmerkmalen (Name und Anschrift der Einrichtung) an das Amt für Statistik und Stadtforschung der Stadt Augsburg übermittelt werden.