Übersicht (3)
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Grünanlagen - öffentlich (Sondernutzung); Beantragung Natur und Umwelt
Wenn Sie eine Veranstaltung, Baustelle oder eine sonstige Sondernutzung von öffentlichen Grünanlagen nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Augsburg.
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Baumfällung, Baumveränderung (Genehmigung); Beantragung Natur und Umwelt
Mit diesem Online-Dienst können die von Ihnen gewünschten Eingriffe (Baumveränderung, Baumfällung, Wurzeleingriff) an Bäumen beantragen, die durch die Verordnung zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet von Augsburg geschützt sind.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, sowie mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gemessen. Ausnahmen sind der Verordnung zu entnehmen.
Baumfällungen aufgrund genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzuhandeln. Hierbei ist eine Gehölzbestandserklärung abzugeben.
Für den Bescheid werden Gebühren im Sinne des Art. 6 Kostengesetz (KG) erhoben. Die Gebühren bemessen sich an dem erforderlichen Verwaltungsaufwand in Anlehnung an das Kostenverzeichnis (KVz) zwischen 50 bis 5.000 Euro.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:- Foto des Baumes / der Bäume
- Lageskizze des Baumes / der Bäume
- Einverständnis des Grundstückseigentümers, sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind
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Vorfahrpflicht (Durchführung); Kontrollbogen Sterbefall, Erbschaft und Testament; Arbeit und Beruf
Vor Überführung einer Leiche von Augsburg nach auswärts ist das überführende Bestattungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 der Leichen- und Bestattungsordnung verpflichtet, auf einem städtischen Friedhof vorzufahren, um das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Überführung prüfen zu können, und das Ergebnis zu dokumentieren.