Übersicht (7)
-
Adobe Acrobat-Dokument
Grünanlagen - öffentlich (Sondernutzung); Beantragung Natur und Umwelt
Wenn Sie eine Veranstaltung, Baustelle oder eine sonstige Sondernutzung von öffentlichen Grünanlagen nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 der Grünanlagensatzung der Stadt Augsburg.
-
Ausfüllassistent
Baumfällung, Baumveränderung (Genehmigung); Beantragung Natur und Umwelt
Mit diesem Online-Dienst können die von Ihnen gewünschten Eingriffe (Baumveränderung, Baumfällung, Wurzeleingriff) an Bäumen beantragen, die durch die Verordnung zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet von Augsburg geschützt sind.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, sowie mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gemessen. Ausnahmen sind der Verordnung zu entnehmen.
Baumfällungen aufgrund genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzuhandeln. Hierbei ist eine Gehölzbestandserklärung abzugeben.
Für den Bescheid werden Gebühren im Sinne des Art. 6 Kostengesetz (KG) erhoben. Die Gebühren bemessen sich an dem erforderlichen Verwaltungsaufwand in Anlehnung an das Kostenverzeichnis (KVz) zwischen 50 bis 5.000 Euro und betragen im Regelfall (ein Baum, notwendige Begutachtung vor Ort) 130 Euro.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:- Foto des Baumes / der Bäume
- Lageskizze des Baumes / der Bäume
- Einverständnis des Grundstückseigentümers, sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind
-
Ausfüllassistent
Botanischer Garten Augsburg; Kontakt
-
Ausfüllassistent
Insektennester; Meldung
Hornissen, Wildbienen, Hummeln und Wespen sind wichtige Nützlinge. Im direkten Wohnumfeld können Nester aber manchmal problematisch sein.
Hornissen, Wildbienen und Hummeln unterliegen dem besonderen Artenschutz und dürfen nur unter besonderen Umständen mit einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 BNatSchG entfernt werden. Hier können Sie einen Antrag stellen.
Soziale Wespen, also solche die ein Volk gründen, unterliegen dem Allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG und dürfen nur mit einem vernünftigen Grund getötet werden (z.B. nachgewiesene Allergie und tatsächliche Beeinträchtigung).
Wenn Sie ein Nest umsiedeln oder beseitigen möchten, muss zuvor geklärt werden, um welche Insekten es sich handelt und ob eine Entfernung oder Umsiedlung gerechtfertigt ist. Dafür dient dieses Formular.
Die untere Naturschutzbehörde wird anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Hinweis: Die Honigbiene fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an einen Imker vor Ort. -
Ausfüllassistent
SMSA-Projekt; Kontakt
Über dieses Kontaktformular können Sie Fragen zum Projekt "Smartes Stadtgrün für ein klimaresilientes Augsburg" (SMSA) bzw. zu den einzelnen Teilprojekten (smartes Gießmanagement, Zentrale Mitte, Klima-Oasen und Baumpflanzungen in der Innenstadt) an unser Projektteam stellen.
-
Ausfüllassistent
SMSA-Projekt Baumstandorte Innenstadt; Kontakt
-
Adobe Acrobat-Dokument
Vorfahrpflicht (Durchführung); Kontrollbogen Sterbefall, Erbschaft und Testament; Arbeit und Beruf
Vor Überführung einer Leiche von Augsburg nach auswärts ist das überführende Bestattungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 der Leichen- und Bestattungsordnung verpflichtet, auf einem städtischen Friedhof vorzufahren, um das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Überführung prüfen zu können, und das Ergebnis zu dokumentieren.