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Übersicht (5)
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Aufenthaltstitel; Beantragung Ausweise, Dokumente und Urkunden
von Bürgeramt
Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen, benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.
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Aufenthaltstitel; Verlängerung Ausweise, Dokumente und Urkunden
von Bürgeramt
Wenn Ihr Aufenthaltstitel befristet ist und Sie diesen verlängern möchten, müssen Sie dies vor Ablauf beantragen.
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Ausfüllassistent
Bürgeramt Sachgebiet Migration und Aufenthalt, Terminanfrage Online-Information
von Bürgeramt
Das Bürgeramt, Sachgebiet Migration und Aufenthalt, bietet Vorsprachen in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung an.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass im Vorfeld durch die Kolleginnen und Kollegen geprüft werden kann, ob Ihre persönliche Vorsprache, zur Bearbeitung Ihres Anliegens, erforderlich ist. Zudem möchten wir durch diese Regelung Ihren persönlichen Zeitaufwand und unnötige Wartezeiten verringern.
Sie erhalten von uns einen Terminvorschlag, welcher fest eingebucht wird. Hierbei wird grundsätzlich das nächste freie Terminfenster während den regulären Parteiverkehrszeiten zu Ihrem Anliegen gebucht. -
Ausfüllassistent
Geflüchtete aus der Ukraine; Kontakt
von Bürgeramt
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Verpflichtungserklärung; Abgabe Reisen
von Bürgeramt
Sofern eine Person aus dem Ausland für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, muss zur Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat ggfs. eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Diese stellt im Bedarfsfall die Ausländerbehörde aus. Mit der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Bürgschaft für den Lebensunterhalt, die Unterbringung und im Krankheitsfall die Versorgung der einreisenden Person während deren Aufenthalt sowie ggfs. die Kosten, die bei einer Durchsetzung der Ausreisepflicht entstehen können (§ 68 i.V.m. § 66 AufenthG).