Übersicht (25)
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Externatsbescheinigung; Vorlage Geburt
Auszubildende Hebammen müssen ein Externat bei einer freiberuflich tätigen Hebamme ableisten. Hebammen, die diese Externatsplätze zur Verfügung stellen, erhalten eine finanzielle Unterstützung.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit. -
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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (vorort); Anmeldung Gesundheit und Soziales
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt, sofern Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Augsburg haben. Dieses Formular dient der Anmeldung zur Belehrung.
Der Vordruck ist als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
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Hebammenbroschüre (Fragebogen); Vorlage Geburt
Im Zuge des Förderprogrammes Geburtshilfe soll eine Broschüre aller im Stadtgebiet Augsburg tätigen Hebammen erstellt werden. Durch die Broschüre soll Interessierten ein Überblick über die geburtshilfliche Versorgung in der Stadt Augsburg gegeben werden. Die Broschüre wird in Beratungsstellen, Arztpraxen etc. ausgelegt. Außerdem sollen die Daten im Internet veröffentlicht werden.
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Hebammensuche.bayern (Pauschale); Beantragung Geburt
In der Stadt Augsburg tätige Hebammen, die sich beim Online-Portal Hebammensuche.bayern registrieren und ihre Daten regelmäßig pflegen, erhalten eine einmalige Pauschale ausgezahlt.
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Heilberuf (Heilpraktiker); Anzeige Arbeit und Beruf; Gesundheit und Soziales
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf (Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, auch beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) in Augsburg selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie zur Anzeige verpflichtet.
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Heilberuf (krankenpflegerische Tätigkeit); Anzeige Arbeit und Beruf; Gesundheit und Soziales
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
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Heilberuf (selbstständige Tätigkeit); Anzeige Arbeit und Beruf; Gesundheit und Soziales
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf (Desinfektoren, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen/Entbindungshelfer, Logopäden, Masseure, medizinische Bademeister, Orthoptisten, Physiotherapeuten, Podologen, Rettungsassistenten) in Augsburg selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie zur Anzeige verpflichtet.
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Heilpraktikererlaubnis; Beantragung Arbeit und Beruf
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Diese wird nach erfolgreicher Prüfung beim Gesundheitsamt erteilt.
Die Stadt Augsburg ist nur für das Erlaubnisverfahren zuständig, wenn Sie im Stadtgebiet Augsburg wohnhaft sind (Hauptwohnsitz) oder die Absicht haben, als Heilpraktiker im Stadtgebiet Augsburg tätig zu werden. -
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Impfberatung; Anfrage Gesundheit und Soziales
Der Online-Dienst dient der Übermittlung Ihres Impfstatus an die Impfberatungsstelle des Gesundheitsamtes. Diese Informationen sind zur Durchführung einer Impfberatung erforderlich. Für andere Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
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Influenza (positiv getestete Person); Meldung Gesundheit und Soziales
Wenn Sie positiv auf Grippe (=Influenza) getestet wurden, können Sie hier die infektionsrelevanten Informationen an das Gesundheitsamt übermitteln.
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Legionellenuntersuchung (Überschreitung, Maßnahmen); Anzeige Gesundheit und Soziales
Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin und sonstige innehabende Person der Anlage (Eigentümer und Eigentümerin, Hausverwaltung) die primäre Verantwortung für die nach Trinkwasserverordnung erforderlichen Maßnahmen.
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Masernschutz in Einrichtungen; Meldung Gesundheit und Soziales
Der Online-Dienst ermöglicht Ihnen die datenschutzkonforme Meldung gem. § 20 IfSG und die Übermittlung von Nachrichten und Nachweisen an das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg.
Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Gesundheit: Masernschutzgesetz: Umsetzung des neuen Bundesgesetzes in Bayern
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für eine Meldung gem. § 20 lfSG stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für eine Bürgeranfrage stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit. -
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Meldepflichtige Krankheiten (Einrichtungen); Meldung Gesundheit und Soziales
Mit diesem Formular können Gemeinschaftseinrichtungen die Meldung gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg datenschutzkonform übermitteln.
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Nichttrinkwasseranlagen; Anzeige Gesundheit und Soziales
Mit diesem Formular können Sie eine Nichttrinkwasseranlage gem. § 12 TrinkwV an das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg melden.
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Norovirus (Positiv getestete Person); Meldung Gesundheit und Soziales
Wenn Sie positiv auf das Norovirus getestet wurden, können Sie die infektionsrelevanten Daten sicher ans Gesundheitsamt übermitteln.
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Respiratorisches Synzytial-Virus/RSV (Positiv getestete Person); Meldung Gesundheit und Soziales
Wenn Sie positiv auf das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) getestet wurden, können Sie die infektionsrelevanten Daten sicher ans Gesundheitsamt übermitteln.
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Sachgebiet Hygiene; Anfrage Gesundheit und Soziales
Der Online-Dienst ermöglicht Ihnen die datenschutzkonforme Kontaktaufnahme zum Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg.
Bitte legen Sie im Folgenden ein Kennwort fest.
Für den Fall, dass die Antwort auf Ihre Anfrage personenbezogene Daten enthält, wird dieses Passwort verwendet, um die Nachricht zu verschlüsseln. -
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Selbsthilfegruppe (Allgäu/Schwaben Süd); Anfrage Gesundheit und Soziales
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Kontaktstelle des Gesundheitsamtes für Selbsthilfegruppen im Gebiet Allgäu / Schwaben Süd kontaktieren.
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Selbsthilfegruppe (Augsburg/Schwaben Nord); Anfrage Gesundheit und Soziales
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Kontaktstelle des Gesundheitsamtes für Selbsthilfegruppen im Gebiet Augsburg / Schwaben Nord kontaktieren.
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Selbsthilfegruppe (Augsburg/Schwaben Nord); Meldung Gesundheit und Soziales
Die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Schwaben berät interessierte Menschen qualifiziert, vernetzt sie und gibt Informationen gezielt weiter. Damit die Kontaktstelle die Selbsthilfegruppen im Raum Augsburg/Schwaben Nord hierfür einbeziehen kann, können sich Selbsthilfegruppen selbst melden.
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Selbsthilfegruppen; Kontakt
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Trinkwasseranlagen (Maßnahmen); Anzeige Gesundheit und Soziales
Mit diesem Formular können Sie eine (Trink-)Wasseranlage gem. § 11 TrinkwV an das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg melden.
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Trinkwasserleitung aus Blei; Anzeige Gesundheit und Soziales
Wenn ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen feststellt, dass in einer Wasserversorgungsanlage Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, so ist dies dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen (§ 17 Abs. 6 TrinkwV). Eine Anzeigepflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Vorhandensein von Trinkwasserleitungen oder Teilen davon aus dem Werkstoff Blei im Rahmen der Erfüllung eines Auftrags zu deren Stilllegung oder Entfernung festgestellt wird.
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Trinkwasserleitung aus Blei (Fristverlängerung); Beantragung
Gemäß § 17 TrinkwV hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, die betroffenen Bauteile bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.
Das Gesundheitsamt kann diese Frist auf Antrag des Betreibers unter bestimmten Umständen verlängern.Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer entgegen § 17 Abs. 1 Trinkwasserverordnung eine Trinkwasserleitung oder ein Teilstück nicht oder nicht rechtzeitig entfernt und nicht oder nicht rechtzeitig stilllegt.
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Lebensmittelbereich (Belehrung); Erklärung Gesundheit und Soziales
Minderjährige müssen zu ihrer Lebensmittelbelehrung die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten mitbringen.