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Übersicht (26)
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Ausfüllassistent
Auskunfts-/Übermittlungssperre; Beantragung Wohnen und Umzug
von Bürgeramt
Sie können in der Regel der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre). Auch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Daten durch die Stadt Augsburg im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre).
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Ausfüllassistent
Brunnen (Niederbringung); Anzeige Planen und Bauen; Wohnen und Umzug; Natur und Umwelt
von Mobilitäts- und Tiefbauamt
Wenn Sie einen Brunnen z. B. zur Gartenbewässerung niederbringen möchten, müssen Sie dies gegenüber der Stadt Augsburg anzeigen.
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Ausfüllassistent
Bürgerkoffer-Service; Anmeldung Wohnen und Umzug
von Bürgeramt
Mit diesem Online-Dienst erfolgt die Anmeldung für den Bürgerkoffer-Service.
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Ausfüllassistent
Container (Ausnahmegenehmigung); Beantragung Planen und Bauen; Wohnen und Umzug
von Mobilitäts- und Tiefbauamt
Wenn Sie einen Container für Bauschutt bzw. zum Entrümpeln auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg etc.) aufstellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Die Genehmigung ist von derjenigen Person zu beantragen, die den Container tatsächlich auf die öffentliche Verkehrsfläche verbringt (i. d. R. Container-Verleih).
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Ausfüllassistent
Eigentümerwechsel (Grundstück, Gebäude); Anzeige Wohnen und Umzug; Planen und Bauen; Steuern und Abgaben; Sterbefall, Erbschaft und Testament
von Stadtkämmerei
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück oder Gebäude verkauft oder erworben haben, können Sie den Wechsel am Eigentum für die Änderung der Grundsteuer und Abwasser-, Abfall und Straßenreinigungsgebühren hier anzeigen.
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Ausfüllassistent
Hausnummer (Vergabe); Beantragung Wohnen und Umzug; Planen und Bauen
von Geodatenamt
Mit diesem Formular kann die Vergabe einer Hausnummer auf Antrag gegen eine Gebühr nach Anlage zum Gebührenverzeichnis des Geodatenamts der Stadt Augsburg beantragt werden.
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Ausfüllassistent
Kleingarten/Grabeland; Bewerbung Wohnen und Umzug
von Liegenschaftsamt
Wenn Sie Interesse an einem Kleingarten/Grabeland bekunden, können Sie sich hiermit bewerben.
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Ausfüllassistent
Lageplan/Katasterauszug; Bestellung Kauf von Waren und Dienstleistungen; Wohnen und Umzug; Planen und Bauen
von Geodatenamt
Wenn Sie einen amtlichen Lageplan, einen Katasterauszug oder digitale Daten aus der Stadtgrundkarte benötigen, können Sie diese hiermit bestellen.
Sofern die antragstellende Person nicht Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks ist, können Sie mit dieser Vollmacht Unterlagen zum Baugesuch beantragen. Am Ende des Online-Dienstes haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht hochzuladen.
Inhaltliche Informationen zu unseren Produkten und deren Gebühren können Sie hier einsehen.
Unser Gebührenverzeichnis können Sie hier einsehen. -
Ausfüllassistent
Mietangebot (Menschen in besonderen Lebenslagen); Anzeige Wohnen und Umzug
von Wohnbauförderung und Wohnen
Das Wohnbüro der Stadt Augsburg unterstützt und begleitet Menschen in besonderen Lebenslagen bei der Wohnungssuche. Hierfür können vermietende Personen geeigneten Wohnraum anbieten.
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Ausfüllassistent
Mietwohnraum (Zusatzförderung); Beantragung Wohnen und Umzug
von Wohnbauförderung und Wohnen
Wenn Sie in einer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern leben, die vom Freistaat Bayern gefördert wurden und für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, können Sie laufende Zuschüsse (Zusatzförderung) beantragen. Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in bestimmte Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind (Art. 11 BayWoFG).
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Ausfüllassistent
Mülltonnen, Abfallbehälter; Abmeldung Wohnen und Umzug; Natur und Umwelt
von Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb
Wenn Ihr Anwesen keine Abfallentsorgung mehr benötigt (z.B. Wegzug, Grundstücksverkauf, Gebäudeabriss, …), können Sie Ihre Mülltonnen/Abfallbehälter vollständig abmelden.
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Ausfüllassistent
Mülltonnen, Abfallbehälter; Anmeldung Wohnen und Umzug; Natur und Umwelt
von Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb
Wenn Ihr Anwesen bisher nicht zur Abfallentsorgung angeschlossen ist (z.B. Neubau, Neubezug nach Umbau/Sanierung, …), müssen Sie Ihre Mülltonnen/Abfallbehälter anmelden.
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Ausfüllassistent
Mülltonnen, Abfallbehälter; Ummeldung, Änderung Wohnen und Umzug; Natur und Umwelt
von Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb
Wenn Sie Änderungen an der Tonnenanzahl bzw. des Behältervolumens jeweils für die Graue, Braune oder Grüne Tonne eines bereits zur Abfallentsorgung angemeldeten Anwesen erhöhen oder reduzieren möchten, können Sie diese ummelden.
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Ausfüllassistent
Mülltonnen, Abfallbehälter (Ersatzaufstellung wegen Defekt/Beschädigung); Beantragung Wohnen und Umzug; Natur und Umwelt
von Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb
Wenn Ihr Abfallbehälter (Grüne oder Braune Tonne) beschädigt ist, können Sie hier die Ersatzaufstellung des Behälters beantragen.
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Ausfüllassistent
Stadtplan; Bestellung Kauf von Waren und Dienstleistungen; Wohnen und Umzug; Kultur und Freizeit
von Geodatenamt
Mit diesem Formular können Sie die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Stadtplans der Stadt Augsburg bestellen.
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Ausfüllassistent
Tiefgaragenstellplatz; Bewerbung Mobilität; Wohnen und Umzug
von Liegenschaftsamt
Wenn Sie Interesse an einem Tiefgaragenstellplatz für Kraftfahrzeuge oder teilweise für Motorräder bekunden, können Sie diese mieten und sich hiermit bewerben.
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Ausfüllassistent
Wohnberechtigungsschein; Beantragung Wohnen und Umzug
von Wohnbauförderung und Wohnen
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen und sich für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen möchten, können Sie dies hiermit beantragen. Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie in eine geförderte (Sozial-)Mietwohnung ziehen wollen.
Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro. Dieser Betrag muss erst nach Erhalt der Vormerkbescheinigung bzw. des Wohnberechtigungsscheines per Überweisung beglichen werden. Sollten Sie als Mieter für eine Wohnung benannt werden, beträgt die Verwaltungsgebühr für diese Mieterbenennung zusätzlich 10 Euro.
Sofern sich Ihre Meldeadresse ändert und Sie diese Änderung nicht mitteilen, wird Ihr Antrag aufgelöst. Weiterhin muss im Fall der Überlassung einer geförderten Wohnung diese als einzigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) genutzt werden. Der Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn die bezogene Wohnung nur als Zweitwohnung genutzt wird.
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Wohnberechtigungsschein; Beantragung Wohnen und Umzug
von Wohnbauförderung und Wohnen
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen und sich für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen möchten, können Sie dies hiermit beantragen. Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie in eine geförderte (Sozial-)Mietwohnung ziehen wollen.
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Wohnberechtigungsschein (Lebensgemeinschaft); Niederschrift Wohnen und Umzug
von Wohnbauförderung und Wohnen
Wenn Sie sich in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft befinden, können Sie dies hiermit nachweislich erklären. Dies ist z.B. bei der Bestimmung der Wohnungsgröße oder der Einkommensgrenze für die Wohnraumförderung von großer Bedeutung.
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Ausfüllassistent
Wohngeld; Beantragung eines Mietzuschusses Wohnen und Umzug
von Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Allgemeine Hinweise zum Online-Wohngeldantrag
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit wenig Einkommen, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten. Die Höhe des Wohngelds hängt ab von- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Einkommens der Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der Wohnkosten.
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag und zwar in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.
Wohngeldbehörde ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis, in dem der Wohnraum liegt, für den Sie Wohngeld beantragen. Diese steht Ihnen auch gerne bei Fragen zu Ihrem Wohngeldantrag zur Verfügung.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter/Mieterinnen und als Lastenzuschuss für Eigentümer/Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum.
Online-Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Hier können Sie online einen Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) stellen. Ein hier übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
Mit diesem Online-Dienst können Sie auch zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag Nachweise und Angaben nachreichen oder Änderungen der Verhältnisse mitteilen (Änderungsantrag).
Zur Nutzung dieses Services benötigen Sie ein digitales Bürgerkonto im BayernPortal (BayernID).
Nachweise
Ihre Angaben sind mit entsprechenden Unterlagen (auf Verlangen) zu belegen. Sie können den jeweiligen Nachweis am Ende des Online-Antrags hochladen.
Sie können hier auch Nachweise zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Wohngeldnummer oder Vorgangsnummer angeben.
Wenn Sie als Nachweis Kontoauszüge vorlegen, dürfen Sie Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe - schwärzen, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz- Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Was passiert nach Absenden des Antrags?
Wenn Sie den Antrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Angaben als pdf-Dokument für Ihre Unterlagen in Ihrem Postfach des BayernPortals. Auf dem pdf-Dokument finden Sie auch die Antragsnummer.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wenn die Wohngeldbehörde weitere Fragen hat, meldet sie sich bei Ihnen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/
Bitte beachten Sie:
Dieser Online-Dienst wurde weiterentwickelt und enthält nun mehr Optionen (zum Beispiel um Unterlagen nachzureichen oder Lastenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum zu beantragen). Diese Weiterentwicklung wird ab dem vierten Quartal 2023 schrittweise in den einzelnen Wohngeldbehörden eingeführt. Dadurch können Sie Dateien, die Sie vom bisherigen Online-Dienst (nur Mietzuschuss) gespeichert haben, leider nicht mehr verwenden. Bitte füllen Sie den Antrag in diesem Fall neu aus.
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Wohnsitz; Abmeldung Wohnen und Umzug
von Bürgeramt
Sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei einem Auszug aus Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Augsburg abmelden.
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Wohnsitz; Anmeldung Wohnen und Umzug
von Bürgeramt
Bei Bezug einer Wohnung (auch bei Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden.
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Wohnsitz (Haupt-/Nebenwohnung); Anmeldung, Änderung Wohnen und Umzug
von Bürgeramt
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland bewohnen, ist eine Wohnung die Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) beziehen oder sich der Status (Haupt-/Nebenwohnung) Ihrer bisherigen Wohnung verändert.
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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage Wohnen und Umzug
von Bürgeramt
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeber über den Einzug nach § 10 Abs. 3 Bundesmeldegesetz. Diese müssen Sie dem Bürgeramt der Stadt Augsburg bei jeder Anmeldung vorlegen.
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Ausfüllassistent
Zweitwohnungsteuer (Nebenwohnung); Erklärung Steuern und Abgaben; Wohnen und Umzug
von Stadtkämmerei
Wenn Sie eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) in der Stadt Augsburg innehaben, müssen Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben. Die Angaben dienen der Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe eine Steuer festzusetzen ist.
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Ausfüllassistent
Zweitwohnungsteuer (Steuervergünstigung); Beantragung Wohnen und Umzug
von Stadtkämmerei
Sofern Sie im vorletzten Jahr keine oder nur geringe Einkünfte erzielt haben (Einkommensgrenzen: ledig 29.000 Euro bzw. verheiratet 37.000 Euro) können Sie einen Antrag auf Steuerbefreiung / Steuervergünstigung stellen.
