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Übersicht (13)
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Erziehungsaufgaben (Übertragung); Vorlage Jugend; Kinderbetreuung; Kultur und Freizeit
von Amt für Kinder, Jugend und Familie
Für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen (z.B. Disco, Gaststätte) und Kino benötigen Jugendliche nach dem Jugendschutz je nach Alter und Uhrzeit eine volljährige erziehungsbeauftragte Person zur Seite, der auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben übertragen wurden.
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Ausfüllassistent
Bildung und Teilhabe (Leistungen); Beantragung Notlagen- und Opferhilfen; Schule; Kinderbetreuung
von Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung und weitere Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Leistungen werden frühestens ab Beginn der Gültigkeit Ihres aktuellen Grundleistungsbescheides bewilligt.
Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird. Die Altersbeschränkung bis zum 25. Lebensjahr gilt nicht für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII.
Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an die leistungsanbietende Person erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
Für die Beantragung eines gemeinschaftlichen Mittagessens (ohne Getränke-, Brotzeitgeld, oder Sonstiges) in der Schule/Kindertageseinrichtung reichen Sie bitte das Formblatt Anlage zur Übernahme der Mittagsverpflegungskosten ein.
Sie haben im Antrag die Möglichkeit das ausgefüllte Formular wieder hochzuladen oder nachträglich einzureichen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen (noch nicht volljährig, unter 18 Jahre) ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuch),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterbesuch).
Mit dem Antrag kann das vollständig ausgefüllte Formblatt Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben eingereicht werden. -
Ausfüllassistent
Ergänzende Unterlagen zum "Antrag auf Förderung von Assistenzkräften"; Einreichung Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Ergänzend zum Online-Antrag in KiBiG.web sind vom antragstellenden Träger Unterlagen zur Prüfung des Förderanspruches einzureichen.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit.
Die Datenschutz-Informationen nach Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen wir hier als PDF-Dokument für Sie bereit. -
Ausfüllassistent
Kindertagesbetreuung (Bedarf); Meldung nach §§22-26 SGB VIII Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Wenn Sie Bedarf an einen zumutbaren Kinderbetreuungsplatz (Geltendmachung Rechtsanspruch) nach §§ 22-26 SGB VIII melden möchten, insbesondere wenn die bisherige Suche im Kita-Portal Augsburg (augsburg.de/kitaportal) nicht erfolgreich war, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.
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Ausfüllassistent
Kindertageseinrichtung (Betriebsaufnahme); Meldung Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Unabhängig vom Vorliegen einer schriftlichen Betriebserlaubnis ist der Träger gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII verpflichtet, die Aufnahme des Betriebes unverzüglich der Aufsicht zu melden. Mit Ausnahme der Einrichtungsleitung erfolgt die Meldung des pädagogischen Personals über das Formular der Personalmeldung.
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Ausfüllassistent
Kindertageseinrichtung (Betriebserlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf; Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis. Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören: Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder), Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen) und "Netze für Kinder"-Einrichtungen.
Der Vordruck ist als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
Ausfüllassistent
Kindertageseinrichtung (Kindeswohlgefährdung); Meldung Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern in der Einrichtung zu beeinträchtigen, sollen gemeldet werden. Eine Bewertung, ob tatsächlich eine Kindswohlgefährdung vorliegt, wird nach Kontaktaufnahme mit der leitenden Person/dem Träger erfolgen.
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Ausfüllassistent
Kindertageseinrichtung (Krankheit); Meldung Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Meldepflichtige Krankheiten sind geeignet, das Wohl von Kinder in der Einrichtung zu beeinträchtigen, und müssen gemeldet werden (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Die Nennung der Namen von Erkrankten ist nicht notwendig.
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Ausfüllassistent
Kindertageseinrichtung (Personal); Meldung Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagodischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann.
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Ausfüllassistent
Mitteilung an das Jugendamt nach anonymer Beratung gemäß § 8b SGB VIII Kinderbetreuung
von Amt für Kinder, Jugend und Familie
Wenn Sie beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind und eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen haben, können Sie nach erfolgter fachlicher Beratung mit Hilfe dieses Formulars online eine Mitteilung übersenden an die
> Zentrale Fallaufnahme Kinderschutz
Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Augsburg
Zentrale Fallaufnahme KinderschutzÖffnungszeiten:
Mo-Mi 8:00 – 16:30 Uhr
Do 8:00 – 17:30 Uhr
Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Tel. 0821/324 – 2811
Fax 0821/324 – 2813In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten der Zentralen Fallaufnahme kontaktieren Sie die Polizei unter Tel. 110.
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Ausfüllassistent
Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII Kinderbetreuung
von Amt für Kinder, Jugend und Familie
Wenn Sie als Jugendhilfeträger, Einrichtung oder Kindertagespflegeperson eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen haben, können Sie mit Hilfe dieses Formulars online eine Mitteilung übersenden an die
> Zentrale Fallaufnahme Kinderschutz
Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Augsburg
Zentrale Fallaufnahme KinderschutzÖffnungszeiten:
Mo-Mi 8:00 – 16:30 Uhr
Do 8:00 – 17:30 Uhr
Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Tel. 0821/324 – 2811
Fax 0821/324 – 2813In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten der Zentralen Fallaufnahme kontaktieren Sie die Polizei unter Tel. 110.
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Ausfüllassistent
Teilnahmebeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Übernahme); Beantragung Kinderbetreuung
von Amt für Kinder, Jugend und Familie
Die Stadt Augsburg erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebühren; freigemeinnützige oder sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen können Elternbeiträge festsetzen. Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. -befreiung stellen.
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Kindertageseinrichtung (Adressweitergabe); Erklärung Kinderbetreuung
von Amt für Kindertagesbetreuung
Die Träger einer Kindertageseinrichtung können sich nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG) einverstanden erklären, dass die Einzeldaten mit allen Erhebungsmerkmalen der statistischen Erhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“ zusammen mit den Hilfsmerkmalen (Name und Anschrift der Einrichtung) an das Amt für Statistik und Stadtforschung der Stadt Augsburg übermittelt werden.