Formulare (nach Schlagwort): | |
---|---|
[Alle] [A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [Z]
[Online-Antrag]
[Online-Bezahlung]
| |
Formulare (nach Lebenslage): | Formulare (nach Dienststellen): |
Übersicht (14)
-
Ausfüllassistent
Antidiskriminierungsstelle; Anfrage Gesellschaft und Politik
von Referat OB
Es können sich Menschen an die Zentrale Antidiskriminierungstelle (ZADS) wenden, die in der Stadt Augsburg Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben. Das bedeutet, dass sich der Diskriminierungsvorfall in der Stadt Augsburg ereignet haben muss. Liegt das Ereignis außerhalb der Stadt Augsburg, können Diskriminierungsvorfälle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet werden, die daneben auch rechtliche Beratungen anbieten.
Sie haben in Augsburg Diskriminierung erfahren oder beobachtet? Wünschen Sie eine Beratung in einem Diskriminierungsfall, möchten einen solchen Fall melden oder haben Sie generelle Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Kontaktieren Sie uns! -
Ausfüllassistent
Arbeits-/Dienstbefreiung; Beantragung
von Personalamt
Dieses Formular bietet die Möglichkeit den Antrag auf Arbeits-/Dienstbefreiung einheitlich, online einzureichen und entsprechende Zusatzdokumente direkt mit anzuhängen.
-
Ausfüllassistent
Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Antrag Planen und Bauen
von Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Der Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) setzt zwingend voraus, dass Sie auf einen entsprechenden Förderantrag hin einen Bewilligungsbescheid des BLfD erhalten haben.
Auszahlungsanträge, um die bewilligte Förderung in Anspruch zu nehmen, sind wie der Förderantrag über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter. -
Ausfüllassistent
Baudenkmäler (Maßnahmen); Beantragung nach Art. 6 DSchG Planen und Bauen
von Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Für Veränderungen an und in einem denkmalgeschützen Gebäude benötigen Sie gemäß Art. 6 Denkmalschutzgesetz eine Erlaubnis. Erlaubnispflichtig sind:
- Veränderungen an den Bauteilen des Denkmals (z.B. Dach, Dachstuhl, Kamin, Fassade, Fenster, Eingangstüre, Garteneinfriedung)
- Veränderungen an den aus der Erbauungszeit oder späteren historischen Epochen stammenden Innendetails (z.B. Treppenhaus einschließlich Treppen, Geländer, Wohnungs- und Zimmertüren, Stuckatur, Putz, Wandgemälde und andere Ausschmückungen, Vertäfelungen, Böden)
- Anbringung von Werbeanlagen
Bei Gebäuden in einem denkmalgeschützten Ensemble sind alle Maßnahmen am Äußeren erlaubnispflichtig. Dies betrifft auch das Umfeld des Gebäudes (z.B. Zäune, Vorgärten).
Der Vordruck ist auch als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
Ausfüllassistent
Behindertenparkausweis; Verlusterklärung Mobilität
von Mobilitäts- und Tiefbauamt
Mit diesem Online-Dienst können Sie den Verlust eines Parkausweises für Behinderte (EU und Deutschland) melden und eine Ersatzausstellung beantragen.
-
Ausfüllassistent
Bodendenkmäler (Ausgrabung); Beantragung nach Art. 7 DSchG Planen und Bauen
von Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten (Abtrag des Oberbodens, Erstellen einer Baugrube etc.) durchführen wollen, benötigen Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis.
Der Vordruck ist auch als PDF-Dokument verfügbar: Vordruck herunterladen -
Ausfüllassistent
Bürgerdialog Haunstetten; Anmeldung zum Newsletter Planen und Bauen
von Stadtplanungsamt
Wenn Sie sich für das integrierte städtebaulichen Entwicklungskonzept Haunstetten bzw. das neue Stadtquartier Haunstetten Südwest interessieren, können Sie sich über diesen Formular-Service zu unserem in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Newsletter anmelden.
-
Ausfüllassistent
Datenschutzbeauftragte (Kontakt); Anfrage Online-Information
Wenn Sie mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Augsburg sicher Kontakt aufnehmen möchten, können Sie diesen Online-Dienst verwenden.
-
Ausfüllassistent
Demonstrationszug; Anzeige Gefahrenabwehr und Sicherheit; Gesellschaft und Politik
von Ordnungsamt
Die Anzeige eines Demonstrationszuges ist erforderlich, damit eventuelle sicherheitsrelevanten Überlegungen gemacht und umgesetzt werden können und ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zum Versammlungsrecht.
-
Ausfüllassistent
Designkaufhaus Zwischenzeit; Bewerbung Arbeit und Beruf
von Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg
Interessierte Jungunternehmer aus Augsburg können sich für eine Teilnahme am diesjährigen Designkaufhaus in der "Zwischenzeit" bewerben.
-
Ausfüllassistent
Dulten (Frühjahr, Herbst); Bewerbung Arbeit und Beruf; Kultur und Freizeit
von Marktamt
Wenn Sie einen Stand auf der Augsburger Frühjahrs- oder Herbstdult betreiben möchten, können Sie sich online bewerben.
-
Ausfüllassistent
Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Antrag Planen und Bauen
von Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter.
Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit der/dem im BLfD für das Denkmal zuständigen Gebietsrefentin/-en geführt worden sein. Die UDB organisiert auf dafür regelmäßig Sprechtage mit dem BLfD. Wenden Sie sich an die UDB, um Besprechungsbedarf mit dem BLfD für Ihr Vorhaben anzumelden. -
Ausfüllassistent
Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern; Nachweis Planen und Bauen
von Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Der Verwendungsnachweis über eine Denkmalförderung ist, wie bereits der Förderantrag und Auszahlungsanträge, über die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
Die UDB prüft den Antrag und leitet ihn an das BLfD weiter. -
Adobe Acrobat-Dokument
Vorfahrpflicht (Durchführung); Kontrollbogen Sterbefall, Erbschaft und Testament; Arbeit und Beruf
von Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen
Vor Überführung einer Leiche von Augsburg nach auswärts ist das überführende Bestattungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 der Leichen- und Bestattungsordnung verpflichtet, auf einem städtischen Friedhof vorzufahren, um das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Überführung prüfen zu können, und das Ergebnis zu dokumentieren.