Übersicht (56)
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Bedürfnisbescheinigung (Sportschützen); Vorlage nach § 27 SprengG Gefahrenabwehr und Sicherheit
Die Bescheinigung dient dem Nachweis des Bedürfnisses einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG für Sportschützen.
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Bewachungsgewerbe (Erlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen (z. B. Veranstaltungsdienst, Geld- und Werttransporte, den Personenschutz, …) benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO).
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Bussgeldstelle@augsburg.de
Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt zur Bußgeldstelle herzustellen, sich zu Verfahren zu äußern oder verfahrensrelevante Dateien als Anhänge zu übersenden.
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine personenbezogenen Daten per E-Mail von uns übermittelt werden dürfen.
Hinweis: Das Einlegen eines Einspruchs (gegen den Bußgeld- bzw. Kostenbescheid) über das Kontaktformular ist nicht zulässig (siehe Rechtsbehelfsbelehrung). Zum Einreichen vom Fremdanzeigen (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) verwenden Sie bitte ebenfalls das Kontaktformular. -
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Demonstrationszug; Anzeige Gefahrenabwehr und Sicherheit; Gesellschaft und Politik
Die Anzeige eines Demonstrationszuges ist erforderlich, damit eventuelle sicherheitsrelevanten Überlegungen gemacht und umgesetzt werden können und ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zum Versammlungsrecht.
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Europäischer Feuerwaffenpass; Neuantrag, Ergänzung, Änderung Gefahrenabwehr und Sicherheit; Ausweise, Dokumente und Urkunden
Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der Stadt Augsburg ausgestellt wird.
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Freistellungserklärung für Sondernutzungen; Erklärung nach VwV StVO zu § 29 Arbeit und Beruf; Kultur und Freizeit; Gefahrenabwehr und Sicherheit
Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 StVO (Erlaubnis zur übermäßigen Straßenbenutzung) ist erforderlich, dass die antragsstellende Person schriftlich ihre Kenntnis über die Sondernutzung, der Nutzungsmöglichkeiten der Straßen sowie der Haftungsverhältnisse bestätigt.
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Gaststättengewerbe (Erlaubnis, Stellvertretungserlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Mit diesem Formular können Sie die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis und/oder eine gaststättenrechtliche Stellvertretungserlaubnis beantragen. Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (zum Beispiel für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (zum Beispiel Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Keine Erlaubnis braucht, wer ausschließlich:- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel der Anzeigepflicht zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder des Baurechts. -
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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend (z. B. Sommer-, Straßen-, Kindergartenfeste, …) ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
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Geschwindigkeitsüberwachung Augsburg; Kontakt
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Gewerbe; Abmeldung Arbeit und Beruf
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies bei der Stadt Augsburg gem. § 14 GewO oder § 55c GewO anzeigen.
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Gewerbe; Anmeldung Arbeit und Beruf
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie dies gem. § 14 GewO oder § 55 c GewO anzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung eines bestehenden Betriebs.
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Gewerbe; Ummeldung, Änderung Arbeit und Beruf
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Stadt Augsburg müssen gem. § 14 GewO oder § 55c GewO angezeigt werden.
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Gewerbe (Wiedergestattung); Beantragung Arbeit und Beruf
Wurde Ihnen das selbstständige Ausüben eines, mehrerer oder aller Gewerbe gemäß § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung wegen Unzuverlässigkeit untersagt, können Sie nach gegebener Zeit die Wiedergestattung beantragen.
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Gewerbeauskunft; Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie eine Auskunft aus der Gewerbedatei für die im Stadtgebiet Augsburg gemeldeten Firmen und Betriebe benötigen, können Sie diese online beantragen. Über den Namen des Betriebes oder der innehabenden Person, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit hinaus gehende Daten können nur erteilt werden, wenn die Antrag stellende Person ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat.
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Güterkraftverkehr; Beantragung Arbeit und Beruf; Mobilität
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz gilt nur für den Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
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Güterkraftverkehr (Eigenkapitalbescheinigung); Vorlage Arbeit und Beruf; Mobilität
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Zusätzlich benötigen Sie eine Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.
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Güterkraftverkehr (Zusatzbescheinigung); Vorlage Arbeit und Beruf; Mobilität
Wollen Sie gewerblichen Güterkraftverkehr ausüben und das Eigenkapital reicht nicht aus, so benötigen Sie die Zusatzbescheinigung nach § 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.
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Kleiner Waffenschein; Beantragung Gefahrenabwehr und Sicherheit; Ausweise, Dokumente und Urkunden
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie den sogenannten Kleinen Waffenschein.
Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt mind. 151,10 Euro. -
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Kundgebung; Anzeige Gesellschaft und Politik; Gefahrenabwehr und Sicherheit
Die Anzeige einer Kundgebung ist erforderlich, damit eventuelle sicherheitsrelevanten Überlegungen gemacht und umgesetzt werden können und ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zum Versammlungsrecht.
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Marktfestsetzung; Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
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Negativzeugnis (Hund); Beantragung Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie für Ihren Hund, für den die Vermutung als Kampfhund gilt (Art. 37 Abs. 1 LStVG i. V. m. § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit), nachweisen möchten, dass es sich bei dem Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen Kampfhund handelt, können Sie ein Negativzeugnis beantragen.
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Ordnungsdienst; Kontakt
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Parkraumüberwachung Augsburg; Kontakt
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Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (Eigenkapitalbescheinigung); Vorlage Arbeit und Beruf; Mobilität
Wenn Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrdienst, Omnibus mit Fahrdienst, …) ausüben möchten, benötigen Sie eine Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.
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Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (Genehmigung); Beantragung Arbeit und Beruf; Mobilität
Wenn Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrdienst, Omnibus mit Fahrdienst, …) ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
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Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (Zusatzbescheinigung); Vorlage Arbeit und Beruf; Mobilität
Sollten Sie ein Gewerbe im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxi, Mietwagen mit Fahrer, Omnibus mit Fahrer, …) ausüben wollen und das Eigenkapital reicht nicht aus, so benötigen Sie die Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.
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Personenbeförderung im Krankentransport (Genehmigung); Beantragung Arbeit und Beruf; Mobilität
Wenn Sie einen eine Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettungen mit Krankenkraftwägen bzw. Durchführung von Krankentransporten mit Krankenkraftwägen erstmalig beantragen oder eine bestehende Genehmigung verlängern möchten, können Sie diesen Online-Dienst verwenden.
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Pfandleihgewerbe (Erlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie Geld als (zins- und kostenpflichtiges) Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleihen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.
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Privatkrankenanstalt (Erlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung gem. § 30 Gewerbeordnung.
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Prostitution; Anmeldung Arbeit und Beruf
Wer sexuelle Dienstleistungen als Prostituierte oder Prostituierter erbringt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
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Prostitutionsgewerbe (Erlaubnis, Stellvertretungserlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt (Prostitutionsstätte, -fahrzeug, -veranstaltung oder -vermittlung), bedarf der Erlaubnis.
Mit diesem Formular können Sie einen Antrag- für eine Prostitutionsstätte,
- für eine Prostitutionsveranstaltung oder
- eine Stellvertretererlaubnis stellen.
Die Erlaubnis ersetzt keine anderen notwendigen Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrechtes. -
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Reisegewerbe (Erlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben, ankaufen oder Leistungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller und Schaustellerin ausüben.
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Reisegewerbe (erlaubnisfreie Tätigkeit); Anzeige Arbeit und Beruf
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (§ 55a Gewerbeordnung - GewO). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde (§ 55c GewO), sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist (§ 14 GewO). Dies sind:- das Feilbieten von Waren, Aufsuchen von Bestellungen, Anbieten von Leistungen oder Aussuchen von Bestellungen auf Leistungen in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat (§ 55a Abs. 1 Nr. 3 GewO),
- der Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle (§ 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO),
- das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten (§ 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO).
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Sanitätswachdienst; Bericht Gefahrenabwehr und Sicherheit
Nach jedem von der Genehmigungsbehörde festgesetzten Sanitätswachdienst ist dieses Formular auszufüllen, in welchem der Wachdienst zusammengefasst wird.
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Schießstättenerlaubnis; Beantragung Arbeit und Beruf; Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie eine Schießstätte gemäß § 27 Abs. 1 WaffG betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Schmierflink (Zuschuss); Beantragung Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie illegales Graffiti beseitigen und anschließend vorbeugende Maßnahmen umsetzen möchten, können Sie einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Augsburg beantragen.
Bitte beachten Sie:- Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist vor jedem Förderantrag eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Graffitis zu beantragen.
- Antrags- und förderberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen für die in ihrem Eigentum stehenden baulichen Anlagen, Erbbauberechtigte von Grundstücken sowie Bevollmächtigte entsprechender Anlagen mit dem Nachweis einer Vertretungsberechtigung. Wohnungseigentümergemeinschaften sind dann antragsberechtigt, wenn das Eigentum zu über 50 % bei natürlichen Personen liegt.
- Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Antrag per Bewilligungsbescheid entschieden oder einem förderunschädlichen Vorhabenbeginn ausdrücklich zugestimmt wurde.
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Schusswaffen, Munition (Aufbewahrung); Erklärung nach § 36 WaffG Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
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Schusswaffen (Erwerb, Überlassung); Anzeige Gefahrenabwehr und Sicherheit
Personen, die eine Waffenbesitzkarte haben und eine Schusswaffe erwerben oder überlassen, sind verpflichtet, dies der Waffenbehörde innerhalb 14 Tagen anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Ergänzung vorzulegen.
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Sondernutzung (Außenbewirtung); Beantragung Arbeit und Beruf; Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Imbiss eine öffentliche Fläche für die Aufstellung von Tischen und Stühlen, oder Stehtische nutzen möchten, so ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.
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Sondernutzung (Werbereiter); Beantragung Arbeit und Beruf; Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie einen Werbereiter auf einem öffentlichen Gehweg aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Art. 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Aufstellerlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Behörde dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden.
Voraussetzungen für das Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind:- Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
- die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen,
- der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geeignetheitsbestätigung); Beantragung Arbeit und Beruf
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Warengewinn, Geldgewinn) nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist.
Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden. Die Auflagen können sich auf den Aufstellungsort beziehen, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist.
Die genauen Bestimmungen über Aufstellungsorte sind in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt.
Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden- in Beherbergungsbetrieben oder in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden,
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
- in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.
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Spielhalle (Erlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Mit diesem Formular können Sie die Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) beantragen Wenn eine gewerbetreibende Person eine Spielhalle mit Spielgeräten betreiben will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinnes (Geld- oder Warengewinne) bieten, wird mitunter diese Erlaubnis benötigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften nicht ersetzt. Dies betrifft insbesondere:
- das Vorliegen einer Baugenehmigung
- die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i. V. m. Art. 10 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV)
- die personenbezogene Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- die Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes nach § 33 c Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO)
- eine Anmeldung des Gewerbes hinsichtlich § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
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Sprengstofferlaubnis; Neuantrag, Verlängerung Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit diesen umgehen möchten, benötigen Sie eine Sprengstofferlaubnis.
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Sprengstofferlaubnis (Unbedenklichkeitsbescheinigung); Beantragung Gefahrenabwehr und Sicherheit
Bevor Ihnen eine Sprengstofferlaubnis ausgestellt werden kann, müssen Sie einen Sachkundelehrgang absolvieren. Voraussetzung zur Teilname ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie mit diesem Formular beantragen können.
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Veranstaltung - stationär (Erlaubnis u. Anzeige); Beantragung Arbeit und Gewerbe
Mit dem folgenden gemeinsamen Formular erfolgt für die Durchführung einer (stationären) Veranstaltung (soweit jeweils erforderlich) die gebündelte Beantragung der Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung der Fläche eines öffentlichen Platzes oder einer öffentlichen Grünanlage, der übermäßigen (stationären) Straßenbenutzung, einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (Gestattung) und die Anzeige bzw. Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügungsveranstaltung. Zudem können falls erforderlich mit diesem Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Fußgängerzone beantragt werden. Soweit Sie für die Durchführung der Veranstaltung Marktprivilegien in Anspruch nehmen wollen, ist ein eigener Online-Dienst (Marktfestsetzung; Beantragung (augsburg.de) ) nötig. Die Anzeige nach § 47 VStättV ist hiervon auch umfasst, wenn eine der vorgenannten Erlaubnis- bzw. Anzeigepflichten besteht.
Soweit keine der vorgenannten Erlaubnisse nötig ist, bedarf es bei Veranstaltungen, die mit mehr als 200 Besuchenden in nicht dafür genehmigten Räumen (!) stattfinden, gem. § 47 VStättV beim Bauordnungsamt (Tel. 0821/324-12899, Mail: bauordnungsamt@augsburg.de) einer Anzeige. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn bei der Veranstaltung fliegende Bauten aufgestellt werden, besteht zusätzlich gem. Art. 72 Abs. 5 BayBO beim Bauordnungsamt (Tel. 0821/324-12899, Mail: bauordnungsamt@augsburg.de) eine Anzeigepflicht. Weitere Informationen des Bauordnungsamtes finden Sie hier sowie das eigene Formular: Aufstellung eines fliegenden Baues; Anzeige -
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Versteigerung; Anzeige Arbeit und Beruf
Die versteigernde Person hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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Versteigerungsgewerbe (Erlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Vertretungsberechtigte Person (Ergänzungsblatt); Vorlage Arbeit und Beruf
Bei Beantragung einer Gewerbeerlaubnis müssen bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Personen benannt werden.
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Wachpersonal; Anmeldung Arbeit und Beruf
Alle Gewerbetreibenden, die Wachpersonen (Sicherheitsdienst) beschäftigen wollen, müssen diese bei der Stadt Augsburg anmelden (§ 9 Abs. 3 Bewachungsverordnung – BewachV).
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Waffenbesitzkarte (Langwaffen für Jäger); Beantragung Gefahrenabwehr und Sicherheit; Tierhaltung und Jagd
Wenn Sie als innehabende Person eines Jagdscheines eine Langwaffe erworben haben, benötigen Sie eine Besitzerlaubnis für diese Waffe.
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Waffenbesitzkarte (Sportschützen und Kurzwaffen für Jäger); Neuantrag, Voreintrag Gefahrenabwehr und Sicherheit; Ausweise, Dokumente und Urkunden; Tierhaltung und Jagd
Wenn Sie eine Schusswaffe für Sportschützen und Kurzwaffen für Jäger und Jägerinnen erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte, die von der Stadt Augsburg ausgestellt wird.
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Waffengewerbe (Herstellungs-, Handels- und Stellvertretungserlaubnis); Beantragung Arbeit und Beruf; Gefahrenabwehr und Sicherheit
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten oder kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Waffengesetz. Sie können nach § 21 a Waffengesetz auch eine Stellvertretung benennen.
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Wanderlager; Anzeige Arbeit und Beruf
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
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Zentrale Bußgeldstelle; Kontakt
Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt zur zentralen Bußgeldstelle für allgemeine Ordnungswidrigkeiten herzustellen, sich zu Verfahren zu äußern oder verfahrensrelevante Dateien als Anhänge zu übersenden.
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine personenbezogenen Daten per E-Mail von uns übermittelt werden dürfen.
Hinweis: Das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid über das Kontaktformular ist nicht zulässig (siehe Rechtsbehelfsbelehrung). -
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Zufahrtserlaubnis (Veranstaltung); Beantragung Arbeit und Beruf
Wenn Sie zum Zwecke des Auf- und Abbaus sowie der Belieferung von (Vergnügungs-, Informations-, Promotion- und gemeinnützige) Veranstaltungen in die Fußgängerzone sowie in Grünanlagen einfahren müssen, können Sie nachträglich eine Zufahrtserlaubnis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung bereits angegeben werden konnte, ob eine Zufahrtserlaubnis erforderlich ist. Benutzen Sie diesen Online-Dienst deshalb nur dann, wenn Sie nachträglich noch weitere Zufahrtserlaubnisse benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Einfahrt von Fahrzeugen mit über 5 t im Einzelfall geprüft werden muss. Während der allgemeinen Lieferverkehrszeiten benötigen Sie keine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Fußgängerzone. Beachten Sie aber auch die erforderlichen Zeiten für den Abbau nach der Veranstaltung. Die Lieferverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr und samstags von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Für die Verkehrsteilnehmenden gilt für solche Fahrten Schrittgeschwindigkeit.